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Pressemitteilungen 07.04.1999 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, Schweiz Beitritt der Schweiz zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes Der Bundesrat hat den Eidgenössischen Räten die Botschaft, welche den Beitritt der Schweiz zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes empfiehlt, sowie den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Revision des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und der Bundesstrafrechtspflege unterbreitet. Der Bundesrat hat auch das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen, an dem die kantonalen Regierungen, die Bundesgerichte, die politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände sowie andere interessierte Organisationen teilgenommen haben. Er hat dessen Veröffentlichung genehmigt. Eine sehr breite Unterstützung zugunsten des Beitritts der Schweiz zur Konvention ist aus dem Vernehmlassungsverfahren hervorgegangen. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist mit 129 Vertragsstaaten eines der am weitesten verbreiteten internationalen Übereinkommen. Sie verbietet den Völkermord sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten und verpflichtet die Vertragsstaaten, diesen zu verhindern und zu bestrafen. Angesichts der jüngsten Ereignisse, welche dieser schon seit längeren bestehenden Konvention neue Aktualität verleihen, ist der Beitritt der Schweiz von besonderer Bedeutung. ________________________________________
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Letzter aktualisierter
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24 Juni 1999
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